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Vorlagen und Downloads für unsere Eltern
- Antrag auf Befreiung - Beurlaubung (bitte eine Woche vorher bei der Schulleitung einreichen)
Merkblatt für die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler- Maßnahmen COVID-19 (Stand: 07.03.2020)
Aktuelle Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) (Stand 07.03.2020):
Inzwischen sind in fast allen Bundesländern Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) bestätigt worden. Fallzahlen sind unter www.rki.de/covid-19-fallzahlen abrufbar.
Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Auf globaler Ebene handelt es sich um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation. Bei einem Teil der Fälle sind die Krankheitsverläufe schwer, auch tödliche Krankheitsverläufe kommen vor. Mit weiteren Fällen, Infektionsketten und Ausbrüchen muss in Deutschland gerechnet werden. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird in Deutschland aktuell als mäßig eingeschätzt. Eine weltweite Ausbreitung des Erregers ist zu erwarten. Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern.
1. Wie verhalte ich mich, wenn ich gerade von einer Reise zurückgekehrt bin?
Hier ist wie folgt zu differenzieren:
- Schülerinnen und Schüler, die mit unspezifischen Allgemeinsymptomen (wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall) oder akuten respiratorischen Symptomen (z.B. Husten, Schnupfen) erkrankt sind und sich in den letzten 14 Tagen vor Symptombeginn in einem Risikogebiet
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
aufgehalten haben, sowie Schülerinnen und Schüler, die unter den o.g. Symptomen leiden und Kontakt zu einem COVID-19 Patienten hatten, sind begründete Verdachtsfälle. Diese Personen bleiben zuhause und setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder kontaktieren den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (unter der Telefonnummer 116 117), um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sollte nach Einschätzung des Hausarztes bzw. des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes eine Testung erforderlich sein, werden diese die Testung vornehmen.
- Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten hatten, müssen sich, auch wenn sie keine der o.g. Symptome aufweisen, umgehend an ihr Gesundheitsamt wenden.
Aktueller Hinweis in Bezug auf Rückkehrer aus Risikogebieten – siehe
Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) vom 06.03.2020:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-
content/uploads/2020/03/20200306_stmgp_allgemeinverfuegung_coronavirus.pdf
Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das RKI aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet (siehe oben) durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt.
Schülerinnen und Schüler haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort kumulativ mindestens 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 cm hatten.
Diese Regelung gilt entsprechend für sonstige Schulveranstaltungen (z.B. Klassenfahrten, Skikurse).
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Im Übrigen gilt:
Maßnahmen, wie
Ausschluss einzelner Schüler vom Unterricht
Temporäre Schließung der Schule
Informationsweitergabe über die Hintergründe von Einzelfällen und Hinweise zum Verhalten an Lehrkräfte, Schüler, Erziehungsberechtigte u.a.
werden vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt nach einer Risikobewertung im Einzelfall veranlasst und von der Schulleiterin/dem Schulleiter umgesetzt. Grundsätzlich gilt weiterhin die Schulpflicht.
Wer nicht aus einem Risikogebiet kommt und keinerlei Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten hatte, soll wie üblich bei Erkältungskrankheiten vorgehen und muss keine zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen beachten, außer der üblichen Hygienemaßnahmen (siehe Punkt 2.).
2. Wie schütze ich mich und andere am Besten?
Die üblichen Hygieneempfehlungen beim Vorliegen von infektiösen Atemwegserkrankungen, wie z. B. bei der saisonalen Grippe, schützen auch vor einer Infektion mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2):
- Abstand halten und engen Kontakt mit Personen, die an einer Atemwegsinfektion erkrankt sind, meiden
- Häufiges Händewaschen
- Beim Niesen und Husten Mund und Nase mit der Armbeuge abdecken.
Aktuelle Empfehlungen zu Hygienemaßnahmenfinden Sie unter:
https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/hygiene-beim-husten-und-niesen/#c6375
Video des BZgA: “Schütz Dich und andere: Richtig Händewaschen“ : https://www.youtube.com/watch?v=hd1V04xcTds
Video des BZgA: „Damit sich keiner ansteckt: Richtig husten und niesen“ :
https://www.youtube.com/watch?v=1XdIvgq008E
Playlist des BZgA: „Antworten auf häufig gestellte Fragen“:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
--> „Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?“
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/corona virus/faq.htm
3. Werden Schülerfahrten u.ä. durchgeführt?
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund des Coronavirus liegt derzeit lediglich eingeschränkt für China vor. Darüber hinaus gibt es lokal einige Ein- und Ausreisverbote in Italien. Da sich dies kurzfristig ändern kann, empfehlen wir dringend, sich nach den aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes zu richten, vgl. Sie bitte https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender.
Die Entscheidung, ob Klassenfahrten, schulische Auslandsreisen u.ä. stattfinden, hat die Schule vor Ort zu treffen. Die Schulen haben hier unter Berücksichtigung der Umstände (insbes. Zielort und gegebene Situation, s.o.) zu entscheiden. Insbesondere muss geprüft werden, ob in Abstimmung mit dem jeweiligen Reiseunternehmen eine Umbuchung/Stornierung möglich ist. Für Gebiete, die ein Ein- bzw. Ausreiseverbot verhängt haben, dürfte dies problemlos möglich sei, da ein objektives Reisehindernis vorliegt. Für noch nicht gelistete Gebiete muss ein derartiges Hindernis verneint werden. Sofern eine Umbuchung/Stornierung nicht möglich ist, die Reise aber dennoch nicht angetreten wird, haben die Erziehungsberechtigten die Gebühren zu tragen.
Aufgrund der Allgemeinverfügung des StMGP vom 07.03.2020 (siehe oben) ist zu beachten, dass Schülerinnen und Schüler, die die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das RKI aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet nicht an einer Schülerfahrt teilnehmen dürfen.
4. Wo kann ich mich allgemein über das Coronavirus informieren?
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
- Aktuelle Informationen zu COVID-19 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
- FAQ des LGL zu COVID-19 https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/cor onavirus/faq.htm
- FAQ des BZgA auf YouTube: https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcv
- FAQ des BZgA: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
- Hinweise zu Risikogebieten: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
- Informationsseite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html